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Arbeitsmarktzugang

Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt vom aufenthaltsrechtlichen Status und von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland ab. Die Ausländerbehörde fügt in jedem Aufenthaltstitel, jeder Duldung und Aufenthaltsgestattung einen Hinweis zum Arbeitsmarktzugang ein.

Als Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Anerkannte Asylbewerber dürfen uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung besitzen, erhalten Sie drei Monate nach Ausstellung des Ankunftsnachweises die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung.

Wenn Sie ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind, erhalten Sie erst drei Monate nach Stellen eines Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Arbeitsgenehmigung.

Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung eine Arbeit aufnehmen können, müssen sie die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei ihrer Ausländerbehörde einholen. Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein (Vorrangprüfung). Diese prüft, ob sich die Stellenbesetzung mit einem ausländischen Bewerber nachteilig auf den Arbeitsmarkt auswirkt, ob ein bevorrechtigter Arbeitnehmer (deutscher Staatsangehörige, Bürger eines EU- oder EWR-Staates) zur Verfügung steht und ob die Arbeitsbedingungen gleich sind. Bei Hochqualifizierten und Fachkräften in Mangelberufen wird keine Vorrangprüfung durchgeführt. Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland wird nur noch die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen geprüft (Bedingungsprüfung). Nach vierjährigem Aufenthalt ist keine Zustimmung zur Arbeitsaufnahme mehr notwendig. Für die Aufnahme einer Ausbildung und Personen, die die Blaue Karte EU besitzen, ist keine Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig.

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen keiner Arbeit nachgehen. Geduldete Personen dürfen keiner Arbeit nachgehen, wenn sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, wenn sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und ihr nach dem 31.08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt worden ist.

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Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits eine Ausbildung gemacht oder studiert haben, können Sie prüfen lassen, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Viele Berufe können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung ausüben. Eine Prüfung Ihres Abschlusses ist trotzdem sinnvoll, damit Arbeitgeber Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse besser einschätzen können.

Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse verpflichtend. Dies sind vor allem Berufe im Gesundheitsbereich z.B. Arzt und Krankenpfleger sowie im sozialen oder pädagogischen Bereich. Für Fragen zur Anerkennung steht Ihnen die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

Die Servicestelle IQ „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ unterstützt Sie beim Anerkennungsverfahren. Sie berät, wo Sie die zuständigen Anerkennungsstellen finden und welche Unterlagen Sie für das Anerkennungsverfahren benötigen. Sie brauchen dafür meistens beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer.

Berufsorientierung und Berufseinstieg

Berufsorientierung und Berufseinstieg

Im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit können Sie sich über die verschiedenen Berufe in Deutschland, die Tätigkeiten und notwendigen Qualifikationen informieren. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufen. Wenn Sie sich für einen bestimmten Beruf interessieren, ist es sinnvoll ein Praktikum zu absolvieren, um einen Einblick in diese Arbeit zu erhalten. Auch Ihre Kinder sollten auf der Suche nach einem Ausbildungsberuf Praktika nutzen, um einen Einblick in den Berufsalltag zu bekommen und um sich auszuprobieren. Das Jugendberufszentrum Dessau-Roßlau unterstützt junge Menschen bis 27 Jahren bei der Ausbildungs- sowie Arbeitssuche und verbindet Lebenshilfe für junge Leute mit einer Job- und Karriereberatung.

Nutzen Sie für die Suche nach Stellen verschiedene Jobportale im Internet z.B. die Jobbörse der Agentur für Arbeit. Wichtig für die erfolgreiche Suche nach einem Arbeitsplatz ist eine schriftliche Bewerbung mit einem Motivationsschreiben, einem Lebenslauf und in der Regel Zeugnissen und Arbeitsnachweisen.

Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen kann die Agentur für Arbeit Sie durch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung wie Bewerbungstrainings, Coachings, Weiterbildungen und Umschulungen unterstützen.

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, unterstützt Sie Ihr Vermittler bei der Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes. Das Jobcenter fördert ebenfalls Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. In der Regel benötigen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf B1 Niveau, um einen Beruf in Deutschland ausüben zu können.

Nähere Informationen zum Berufseinstieg sowie eine Weiterleitung an die richtigen Ansprechpartner*innen bietet das Zentrum für Migration und Arbeitsmarkt Sachsen-Anhalt.

Unterstützungsprojekte zum Berufseinstieg

Unterstützungsprojekte zum Berufseinstieg

Projekt Zielgruppe Inhalt Dauer
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen des Amtes für Soziales und Integration Asylbewerber gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens
Fachkraft im Fokus - Willkommensbegleitung Berufserfahrene, anerkannte Asylberechtigte Berufsberatung, Weiterbildungsberatung, Unterstützung bei Arbeitssuche und Berufseinstieg
Fachkraft im Fokus - Fachkräfteberatung Personen mit abgeschlossener Erstausbildung oder Studium, außer Geflüchtete Berufsberatung, Weiterbildungsberatung, Kompetenzdiagnostik
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Personen bis 25 Jahre Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche, Einstiegsqualifizierung
Handwerkskammer Halle Personen bis 25 Jahren, Berufserfahrene Beratung und Coaching, Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt
Aktive Eingliederung der Stadt Dessau-Roßlau u.a. Menschen mit Migrationshintergrund Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung bei der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration
DABEI Geflüchtete Berufsorientierung, Beratung, Empowerment & Inklusion
Jugendberufszentrum Dessau-Roßlau Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren Berufsberatung, Unterstützung bei der der Arbeitssuche,

Existenzgründung

Existenzgründung

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen und sich selbstständig machen möchten und zum Beispiel ein Geschäft oder ein Restaurant eröffnen wollen, muss die Ausländerbehörde dies genehmigen. Eine gute Vorbereitung und eine ausreichende finanzielle Absicherung sind für die Gründung notwendig. Das Amt für Wirtschaftsförderung unterstützt Sie durch Qualifizierungsseminare vor und nach der Gründung. Für die Existenzgründung können Sie Fördermittel beantragen. Einen Überblick über die Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Um sich selbstständig zu machen, müssen Sie einen Businessplan und einen Finanzierungsplan schreiben. Ihre selbständige Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anzeigen und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Erkundigen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, ob Sie besondere Voraussetzungen, Nachweise und Genehmigungen benötigen. Informieren Sie Ihre Krankenversicherung über Ihre Selbstständigkeit. Zu Fragen der Altersvorsorge erkundigen Sie sich beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach der Existenzgründung können Sie die Beratungsförderung des Bundes nutzen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Eine volle Arbeitsstelle umfasst in Deutschland etwa 40 Stunden pro Woche. Es ist auch möglich, in Teilzeit zu arbeiten. Normalerweise arbeiten Sie von Montag bis Freitag. Gesetzlich erlaubt ist Arbeit an allen Werktagen der Woche (Montag bis Samstag) sowie Nacht- und Schichtarbeit. In manchen Bereichen, zum Beispiel im Gesundheitswesen und in der Gastronomie, ist auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2024 12,41 € pro Stunde. Wer 5 Tage pro Woche arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.

Wenn Sie krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber 6 Wochen lang Ihr volles Gehalt. Sind Sie länger als 6 Wochen krank und gesetzlich versichert, bekommen Sie 70% ihres Gehalts von der Krankenkasse. Bitte melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie krank sind. Sie müssen spätestens am 3. Tag der Krankheit eine Bescheinigung vom Arzt (Krankenschein) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Je länger Sie für eine Firma arbeiten, desto länger ist Ihre gesetzliche Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt.

In Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern gibt es oft eine Arbeitnehmervertretung, den Betriebsrat. Der Betriebsrat setzt sich für die Belange der Mitarbeiter ein und hilft bei Problemen mit dem Betrieb. Arbeitnehmer können sich auch in Gewerkschaften organisieren. Gewerkschaften sind Verbände. Sie kümmern sich um die Interessen ihrer Mitglieder und setzen sich gegenüber den Arbeitgebern zum Beispiel für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen ein.

Wer in Deutschland arbeitet, muss Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung bezahlen. Auch wer Angestellte beschäftigt, muss für sie Abgaben zahlen. Wer arbeitet oder andere für sich arbeiten lässt und keine Steuern bezahlt, handelt illegal und leistet bzw. fördert „Schwarzarbeit". Derjenige muss mit Bußgeldstrafen rechnen.