Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschaftsberatung bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt weiter. Die Beratung erfolgt kostenlos und auf Wunsch anonym und mehrsprachig. Wenn Sie sich in einer Konfliktlage befinden und an einen Abbruch der Schwangerschaft denken, lassen Sie sich bitte ebenfalls von der Schwangerschaftsberatung beraten. Wenn Sie schwanger sind und Hilfe brauchen, können Sie sich auch an das mehrsprachige Hilfetelefon „Schwangere in No“t wenden. Sie erreichen es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4040020.
Während der Schwangerschaft und in der Regel bis drei Monate nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. Eine Hebamme betreut, die Schwangeren vor und nach der Geburt ihres Kindes und bietet zum Beispiel Geburtsvorbereitungskurse und Krabbelgruppen für Babys an. Die Kosten für eine Hebamme trägt die Krankenkasse. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie alle vier Wochen zu einem Frauenarzt gehen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Für berufstätige Schwangere gilt 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. In dieser Zeit dürfen Schwangere nicht arbeiten. Sie haben das Recht nach Ende des Mutterschutzes wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Außerdem dürfen Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und keine schwere körperliche Arbeit verrichten.
Wenn Sie Leistungen vom Amt für Soziales und Integration oder dem Jobcenter beziehen, können Sie dort die Übernahme der Kosten für die Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt beantragen. Wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden, haben Sie die Möglichkeit beim Jugendamt eine Familienhebamme zu beantragen, die Sie bis zu einem Jahr nach der Geburt bei der gesundheitlichen Versorgung Ihres Kindes unterstützt.