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7. Kinder und Familie

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Schwangerschaft

Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschaftsberatung bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt weiter. Die Beratung erfolgt kostenlos und auf Wunsch anonym und mehrsprachig. Wenn Sie sich in einer Konfliktlage befinden und an einen Abbruch der Schwangerschaft denken, lassen Sie sich bitte ebenfalls von der Schwangerschaftsberatung beraten. Wenn Sie schwanger sind und Hilfe brauchen, können Sie sich auch an das mehrsprachige Hilfetelefon „Schwangere in No“t wenden. Sie erreichen es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4040020.

Während der Schwangerschaft und in der Regel bis drei Monate nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. Eine Hebamme betreut, die Schwangeren vor und nach der Geburt ihres Kindes und bietet zum Beispiel Geburtsvorbereitungskurse und Krabbelgruppen für Babys an. Die Kosten für eine Hebamme trägt die Krankenkasse. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie alle vier Wochen zu einem Frauenarzt gehen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Für berufstätige Schwangere gilt 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. In dieser Zeit dürfen Schwangere nicht arbeiten. Sie haben das Recht nach Ende des Mutterschutzes wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Außerdem dürfen Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und keine schwere körperliche Arbeit verrichten.

Wenn Sie Leistungen vom Amt für Soziales und Integration oder dem Jobcenter beziehen, können Sie dort die Übernahme der Kosten für die Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt beantragen. Wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden, haben Sie die Möglichkeit beim Jugendamt eine Familienhebamme zu beantragen, die Sie bis zu einem Jahr nach der Geburt bei der gesundheitlichen Versorgung Ihres Kindes unterstützt.

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Unterstützungsangebote für Eltern

Unterstützungsangebote für Eltern

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. In diesem Zeitraum müssen Sie nicht arbeiten, Ihr Arbeitsplatz bleibt bestehen und darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bis zu vierzehn Monate nach der Geburt Ihres Kindes Elterngeld und bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes Kindergeld beziehen.

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Wenn Sie Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes benötigen, können Sie sich an das Jugendamt wenden. Kostenfreie und anonyme Beratung bieten Ihnen auch die Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Diese Stellen unterstützen Sie bei Konflikten und Krisen in der Partnerschaft. Im Familienzentrum des Vereins SHIA e.V. oder der AWO SPI Familienwerkstatt können Sie mit Ihrem Baby oder Kleinkind eine Krabbelgruppe besuchen und dabei andere Familien kennen lernen oder sich bei Erziehungsfragen beraten lassen. Das Mehrgenerationenhaus bietet ebenfalls einen Eltern-Kind-Spielkreis an. Krabbelgruppen und Stillcafés werden auch von den Hebammenpraxen angeboten. Das Projekt INEMSA unterstützt Eltern dabei sich im deutschen Bildunssystem zu orientieren.

Unterstützungsangebote für unbegleitete Minderjährige

Unterstützungsangebote für unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete Minderjährige (unter 18 Jahren), die nach dem 1. November 2015 in Deutschland eingereist sind, werden durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Sie werden entweder bei einer geeigneten Person (z.B. Verwandten oder Pflegefamilien) oder in einer Einrichtung (z.B. einem Clearinghaus) untergebracht. Für unbegleitete Minderjährige wird ein Vormund oder ein Pfleger bestellt. Eine Vormundschaft besteht in der Regel bis zur Volljährigkeit. Nachdem ein Vormund bestellt wurde, wird der Aufenthaltsstatus geklärt und gegebenenfalls ein Asylantrag vom Jugendamt oder Vormund gestellt bzw. eine Duldung durch die Ausländerbehörde ausgestellt. Wenn die Kinder oder Jugendlichen spezifische Unterstützungsbedürfnisse haben, kann der Vormund beim Jugendamt Jugendhilfemaßnahmen beantragen.

Unterstützungsangebote für Frauen

Unterstützungsangebote für Frauen

Für Frauen existieren spezielle Angebote, die Ihnen helfen sich in Deutschland einzuleben und sie in Notsituationen unterstützen. Sie können im Sozial-Kulturellen Frauenzentrum an Freizeit- und Weiterbildungsaktivitäten teilnehmen, anderen Frauen begegnen und sich beraten lassen. Über wechselnde Angebote speziell für Frauen, können Sie sich bei der Migrationsberatung informieren.

Wenn Sie sich als Frau diskriminiert fühlen und Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten benötigen, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Stadt Dessau-Roßlau wenden.

Wenn Sie sich bedroht fühlen oder Opfer von Gewalt wurden, werden Sie unterstützt. Das kostenfreie, anonyme und mehrsprachige Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kann Sie beraten. Es nennt Ihnen Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser (Telefonnummer: 08000 116-016). Nehmen Sie Kontakt zu einer Frauenberatungsstelle auf. Diese ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dort erhalten Sie Informationen zu weiteren möglichen Maßnahmen, wie Strafanzeige und gerichtlichen Verfahren.

Bei einer akuten Bedrohung rufen Sie die Polizei (Telefonnummer: 110). Die Polizei muss Sie schützen und kann dazu den Täter für maximal zwei Wochen aus der Wohnung verweisen. Wenn Sie sich in der Wohnung nicht sicher fühlen, suchen Sie ein Frauenhaus auf. Dort finden Sie Schutz, Begleitung und professionelle Beratung. Wenn Sie geflüchtet sind und durch Gewalterlebnisse im Herkunftsland oder auf der Flucht traumatisiert worden sind, können Sie und Ihre Kinder im Frauenflüchtlingshaus in Halle aufgenommen werden. Unter der mobilen Bereitschaftsnummer 0152 54-76-476 steht Ihnen dort jederzeit Hilfe zur Verfügung.

Unterstützungsangebote für Männer

Unterstützungsangebote für Männer

Jungen und Männer in Konflikt- und Krisensituationen, welche sie zum Beispiel innerhalb ihrer Familie, ihrer Beziehung oder in Team, Schule oder Wohnumfeld erleben, können ebenfalls Unterstützung erfahren. Die Beratungsstelle ProMann in Dessau-Roßlau berät zu diesen Themen und bietet Männern, unabhängig ihrer Lebens- und Beziehungsform Angebote an, in denen verschiedene Themen diskutiert und ausprobiert werden können. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist zudem die Arbeit mit Männern und Jungen mit Gewaltproblemen. Betroffene Männer werden hierbei dabei unterstützt, ihre Verhaltensmuster besser zu verstehen und herauszufinden, wie sie gewaltfrei für ihre Interessen und Bedürfnisse einstehen können. 

Beratungsstellen bei Opfern von Gewalt und Opferschutz

Beratungsstellen bei Opfern von Gewalt und Opferschutz

Menschen die von häuslicher Gewalt und Stalking betroffen sind, können sich zudem bei der Interventionsstelle häusliche Gewalt und Stalking Unterstützung holen. Hier wird den Opfern die Möglichkeit gegeben, bedrohliche Situationen abzuwenden, Gewalt nicht länger zu erdulden und werden ermutigt, ihr Leben wieder selbst bestimmt in die Hand zu nehmen.

Frauen, Jugendliche und Kinder die von sexueller und körperlicher Gewalt sowie deren Familienangehörige finden bei der Beratungsstelle Wildwasser Dessau e.V.  Beratung und Unterstützung.

Die Opferberatungstelle des Sozialen Dienstes der Justiz unterstützt alle Opfer von Straftaten.

Eheschließung und Scheidung

Eheschließung und Scheidung

Wenn Sie heiraten möchten, melden Sie im Standesamt die Eheschließung an. Ausländische Verlobte benötigen dafür eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem die Identität und die Staatsangehörigkeit hervorgeht, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und, sofern das Heimatrecht dieses Dokument kennt, ein Ehefähigkeitszeugnis. In Deutschland müssen in der Regel beide Ehepartner volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt sein. Beide Partner müssen die Ehe freiwillig eingehen.

Eine Ehe kann geschieden werden und wird nach einem Trennungsjahr bei einvernehmlicher Scheidung und nach drei Jahren bei streitiger Scheidung anerkannt. Für das Scheidungsverfahren ist das am Wohnort zuständige Amtsgericht verantwortlich. Im Scheidungsverfahren müssen sich die Ehegatten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen beide Ehegatten zur Hälfte, daneben bezahlt jeder Ehegatte seine Anwaltskosten. Auf Antrag kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich muss jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt aufkommen. Ein Unterhaltsanspruch kann z.B. wegen Kinderbetreuung entstehen, wenn ein Ehegatte wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder nicht arbeiten kann.

Familiennachzug

Familiennachzug

Als anerkannter Flüchtling oder als Asylberechtigter können Sie einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Sie beantragen, Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin und Ihre minderjährigen Kinder nachziehen zu lassen. Dafür zuständig ist die Ausländerbehörde. Der Antrag für den Familiennachzug muss innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Asylberechtigung oder der Zuerkennung der Schutzberechtigung, bei der für den Aufenthaltsort der Familienangehörigen zuständigen deutschen Botschaft gestellt werden. Dann ist kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und des ausreichenden Wohnraums als Voraussetzung für die Einreise der Familienangehörigen notwendig (privilegierter Familiennachzug).

Informieren Sie sich bei der gesonderten Beratung und Betreuung über rechtliche Vorschriften. Für den Familiennachzug zu Asylberechtigten und Schutzberechtigten aus Syrien sollte der Antrag über das Webportal des Auswärtigen Amtes gestellt werden.