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Kindertagesstätten

Alle Kinder in Sachsen-Anhalt haben bis zum 7. Schuljahr (14 Jahre) Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Kinder bis zu 3 Jahre können eine Kinderkrippe besuchen oder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut werden. Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung können einen Kindergarten besuchen. Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes.

Für Kinder ist es wichtig, so früh wie möglich eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, damit ihre Entwicklung und ihre Sprachkenntnisse bestmöglich gefördert werden. In einer Kindertageseinrichtung spielen und essen die Kinder gemeinsam und beschäftigen sich durch Gesang, Malen, Bewegung usw. kreativ. Manchmal sind die Betreuungsplätze knapp. Melden Sie Ihr Kind möglichst früh in einer Kindertagesstätte an, spätestens ein halbes Jahr, bevor Ihr Kind diese besuchen soll. Lassen Sie sich vom Fachbereich Tagesbetreuung des Jugendamtes der Stadt Dessau-Roßlau zu Möglichkeiten der Betreuung beraten. Die Kosten der Kinderbetreuung und das Mittagessen werden von den Eltern übernommen. Auf dem Elternportal LittleBird können Sie Ihr Kind direkt bei einer Kindertagesstätte anmelden. Wenn Sie Leistungen des Amtes für Soziales und Integration oder des Jobcenters beziehen, können Sie für die Kosten der Kinderbetreuung einen Antrag beim Jugendamt auf Übernahme bzw. Teilübernahme stellen. Für die Teilübernahme der Kosten des Mittagsessens stellen Sie den Antrag im Amt für Soziales und Integration oder im Jobcenter.

Bevor Ihr Kind in die Kindertagesstätte gehen darf, muss es vom Kinderarzt untersucht werden. Der Arzt bescheinigt das Untersuchungsergebnis mit einem Attest. Zu Beginn der Betreuung in der Kindertagesstätte, findet in der Regel eine Eingewöhnungsphase statt. In dieser Zeit besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Kindertagesstätte und die Anwesenheitsdauer des Kindes wird nach und nach erhöht.

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Schulen

Schulen

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Die Schule beginnt in Deutschland im August oder September. Etwa eineinhalb Jahre vor dem Schulanfang müssen Sie Ihr Kind in der Grundschule anmelden. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der Grundschule Ihres Schulbezirkes. Informationen über die Schulbezirke sowie über die Schulanmeldung bekommen Sie beim Amt für Bildung und Schulentwicklung. Die Termine für die Schulanmeldung werden in allen Kindereinrichtungen und Grundschulen, in der örtlichen Presse, im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau veröffentlicht. Außerdem wird Ihr Kind vor dem Schulanfang untersucht. Zu diesen Terminen werden Sie über die Kindereinrichtungen informiert. Kinder, die keine Einrichtung besuchen, werden durch das Gesundheitsamt der Stadt Dessau-Roßlau eingeladen. Wenn Sie neu in der Stadt sind, wenden Sie sich zur Schulanmeldung Ihrer Kinder bitte direkt an das Amt für Bildung und Schulentwicklung.

Sie können Ihr Kind unabhängig von Ihrem Schulbezirk bei einer privaten Schule anmelden. Private Schulen orientieren sich an einer spezifischen religiösen Prägung oder einem alternativen pädagogischen Konzept. Im Gegensatz zu staatlichen Schulen müssen Sie an freien Schulen Schulgeld bezahlen. Besorgen Sie vor Schulbeginn die Arbeitsmaterialien für Ihr Kind. Die Schule wird Sie informieren welche Materialien notwendig sind. Wenn Sie Leistungen vom Amt für Soziales und Integration oder dem Jobcenter beziehen, können Sie über das „Bildungs- und Teilhabepaket" beim Amt für Soziales und Integration eine finanzielle Unterstützung für die Schulausstattung Ihres Kindes beantragen.

Es ist wichtig, dass Sie an Elternabenden und regelmäßigen Gesprächen mit den Lehrern teilnehmen. Seien Sie bei Terminen in der Schule pünktlich. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind seine Hausaufgaben macht. Wenn es in der Schule zu Problemen kommen sollte, können Sie sich an den dortigen Schulsozialarbeiter wenden. Dieser ist Ansprechpartner bei Problemen in der Schule.

Als Eltern sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Kind jeden Tag zur Schule geht. Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie den Lehrer unverzüglich informieren und innerhalb von drei Tagen einen Krankenschein vorlegen. Wenn Ihr Kind unentschuldigt in der Schule fehlt, spricht man von einer Verletzung der Schulpflicht. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden, das heißt, Sie müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Die Schulpflicht endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Der Schulbesuch ist kostenlos.

Horte

Horte

Vor und nach der Schule kann Ihr Kind in einem Hort betreut werden. Eine Übersicht aller Horte finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes. Die Kosten der Kinderbetreuung und des Mittagessens werden von den Eltern übernommen. Wenn Sie Leistungen durch das Amt für Soziales und Integration oder des Jobcenters beziehen, können Sie für die Kosten der Hortbetreuung beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme bzw. Teilübernahme stellen. Für die Teilübernahme der Kosten des Mittagessens stellen Sie den Antrag im Amt für Soziales und Integration oder im Jobcenter. Sie können dafür finanzielle Hilfe durch das „Bildungs- und Teilhabepaket" bekommen.

Die Horte bieten für Kinder der Klassen 1 bis 4 Hausaufgabenbegleitung an. Es ist empfehlenswert, dass Ihre Kinder den schulischen Hort besuchen. Weitere kostenfreie Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung bieten u.a. der Verein Helfende Hände e.V. sowie das Mehrgenerationenhaus.

Integrationskurse

Integrationskurse

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten) und einem Sprachkurs (600 UE). Im Orientierungskurs lernen Sie Wichtiges über die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Formen des Zusammenlebens und Werte in Deutschland. Im Sprachkurs werden Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel Arbeit, Ausbildung, Kinderbetreuung, Freizeit, Gesundheit, Wohnen etc. Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Beide Kurse schließen mit einem Test ab.
Sie können an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind (aus Eritrea und Syrien ; Stand August 2019), eine Duldung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder öffentlichem Interessen, oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben. Einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wenn Sie ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind, können Sie durch das Bundesamt auch zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Wenn Sie vom BAMF Ihren Berechtigungsschein für den Integrationskurs erhalten haben oder zur Teilnahme verpflichtet worden sind, melden Sie sich bitte bei einem Integrationskursträger an. Falls Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet wurden und nicht teilnehmen, können Ihnen Leistungen gekürzt werden.

Wenn Sie für den Integrationskurs zugelassen sind, werden Sie automatisch vom Kostenbeitrag befreit. Fahrtkosten werden auf Antrag bei der zuständigen Außenstelle des BAMF Halberstadt erstattet. Wenn Sie kleine Kinder haben, für die Sie keinen Betreuungsplatz haben, wenden Sie sich bitte an den Integrationskursträger. Dieser kann eine Kinderbetreuung organisieren, die vom BAMF bezahlt wird.

Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Sie haben bereits gute bis sehr gute Deutschkenntnisse und möchten sich sprachlich weiterqualifizieren? Dann können Sie die berufsbezogene Deutschsprachförderung nutzen. Die Förderung besteht aus drei Basismodulen, die Deutschkenntnisse auf B2-, auf C1- und C2-Niveau vermitteln. Zudem gibt es Spezialmodule mit den Schwerpunkten:

  1. berufsbezogene Deutschsprachförderung für Personen im Anerkennungsverfahren,
  2. fachspezifische Inhalte, zum Beispiel zu Pflege, Handel oder Technik und
  3. Spezialmodule für Teilnehmende aus dem Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben.

Sie dürfen an den Kursen teilnehmen, wenn Sie zugewandert und arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Leistungen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit beziehen. Teilnehmen dürfen Sie als Zuwanderer ebenfalls, wenn Sie eine Ausbildungsstelle suchen, sich bereits in der Ausbildung befinden oder gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen. Wenn Sie Flüchtling sind und aus einem „sicheren Herkunftsland“ stammen, dürfen Sie nicht an den Kursen teilnehmen. Weitere Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung bekommen Sie von Ihrem Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters oder den Kursanbietern.

Niedrigschwellige Sprachangebote

Niedrigschwellige Sprachangebote

Um Deutsch zu lernen, kann man eine Vielzahl von Online Angeboten nutzen. Dabei gibt es viele kostenfreie Angebote, aber auch einige interaktive Kurse, die kostenpflichtig sind. Bitte informieren Sie sich genau, bevor Sie ein interaktives Angebot nutzen. Wenn Sie bereits über genügend deutsche Sprachkenntnisse verfügen und gern ehrenamtlich anderen die deutsche Sprache vermitteln wollen, dann kontaktieren Sie das Integrationsbüro der Stadt Dessau-Roßlau.

Ausbildung

Ausbildung

In Deutschland gibt es ein betriebliches Ausbildungssystem. Auszubildende erlernen 3 Jahre einen Beruf sowohl in einem Betrieb als auch an einer Berufsschule. Sie erhalten während der Ausbildung eine Vergütung. Für die Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 5 AufenthG beantragt werden. Zur Teilnahme an einer betrieblichen Ausbildung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 17 AufenthG beantragen. Bedingung ist, dass die Agentur für Arbeit zugestimmt hat oder die Beschäftigung zustimmungsfrei ist.

Für eine schulische Berufsausbildung wird keine Arbeitserlaubnis benötigt, außer wenn bei Duldung eine entgegensprechende Nebenbestimmung vorliegt. Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung haben nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland eingeschränkten Zugang zum Ausbildungsmarkt. Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Geflüchtete mit einer Duldung brauchen eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, um eine betriebliche Ausbildung beginnen zu können. Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Anerkennung der Asylberechtigung, des Flüchtlingsschutzes oder des subsidiären Schutzes) können jederzeit eine betriebliche Ausbildung beginnen. Ausgeschlossen von der betrieblichen Ausbildung sind Staatsangehörige eines sicheren Herkunftsstaates, wenn ihr, nach dem 31. August 2015, gestellter Asylantrag abgelehnt wurde. Ausländer, bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, dürfen ebenfalls keine betriebliche Ausbildung machen.

Informationen und Unterstützung zu Ausbildungsmöglichkeiten erhalten Sie Jugendberufszentrum Dessau-Roßlau. Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz erhalten junge Zuwanderer auch von Kausa Landesstelle sowie der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (bis 25 Jahre).

Studium

Studium

In Deutschland können Sie an einer Universität oder Fachhochschule studieren. Eine Übersicht aller Studiengänge und Hochschulen finden Sie im Hochschulkompass.

Sie können in Dessau-Roßlau an der Hochschule Anhalt die Fachrichtungen Architektur, Geoinformation, Facility Management und Design studieren. Eine Übersicht aller Studiengänge der Hochschule finden Sie im Internet. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen die Allgemeine Studienberatung der Hochschule Anhalt zur Verfügung. Es gibt mehrere Zugangsmöglichkeiten, welche zur Aufnahme eines Studiums berechtigen. Prinzipiell ermöglicht ein Abitur (allgemeine Hochschulreife) die Aufnahme eines Studiums. Ergänzend ermöglicht auch die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife zur Aufnahme eines Studiums. Nicht zuletzt können Interessenten mit einschlägiger Berufserfahrung nach erfolgreicher Absolvierung einer Feststellungsprüfung ebenfalls zu einem Studium an der Hochschule Anhalt zugelassen werden. Bei ausländischen Abschlüssen entscheidet die Prüfstelle für Zeugnisbewertung, ob die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen und Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Nachdem der Bewerber für ein Studium oder den Besuch des Studienkollegs zugelassen wurde und mit einem Visum nach Deutschland  eingereist ist, muss bei der kommunalen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach § 16 Abs.1 AufenthG beantragen, welcher das Visum ersetzt. Voraussetzung ist, dass Sie die Bedingungen für ein Studium erfüllen und dies durch (Original-)Unterlagen nachweisen. Verfügen Sie über ausländische Bildungsnachweise, die nicht den direkten Hochschulzugang eröffnen, können Sie eine Feststellungsprüfung am Landesstudienkolleg ablegen und damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Das Landesstudienkolleg bereitet ausländische Studieninteressenten auf ein Studium in Deutschland vor. Die Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland dauert in der Regel zwei Semester. Nach erfolgreichem Abschluss in der Fachrichtung Technik, Wirtschaft oder Gesellschaft können Sie sich auf ein Studium in Deutschland bewerben. Außerdem bietet das Landesstudienkolleg ein- und zweisemestrige Vorbereitungskurse auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) an. Die Zulassung zur Studienvorbereitung erfolgt nach einem halbjährlichen Aufnahmetest im Februar und September. Studierende aus über 40 verschiedenen Ländern nutzen das Studienkolleg.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

In Deutschland kann man für die Zeit des Studiums eine finanzielle Unterstützung (BAföG) bekommen. Die Förderung ist zur Hälfte ein Zuschuss und muss zur anderen Hälfte zinslos zurückgezahlt werden. Wenn Sie anerkannter Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling bzw. subsidiäre Schutzberechtigter sind, können Sie BAföG beantragen. Wenn Sie Geduldeter sind, können Sie 15 Monaten nach Stellen des Asylantrags BAföG beantragen. Wenn über Ihren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, erhalten Sie in der Regel Ihre Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Weiterbildung

Weiterbildung

Für viele Berufe ist es in Deutschland notwendig, nach der Ausbildung weitere Qualifikationen zu erwerben. Es gibt verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen wie Kurse und Seminare, Umschulungsprogramme, Studium (Fernstudium, virtuelles Studium) und E-Learning. Die Agentur für Arbeit stellt Ihnen wichtige Informationen zur beruflichen Weiterbildung bereit. Informationen und Beratung zur beruflichen Integration und Weiterbildung erhalten Sie auch bei der Servicestelle IQ „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“. Ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten, von Sprach- und Computerkursen bis hin zu Gesundheitsangeboten, bietet Ihnen auch die Volkshochschule.