Alle Kinder in Sachsen-Anhalt haben bis zum 7. Schuljahr (14 Jahre) Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Kinder bis zu 3 Jahre können eine Kinderkrippe besuchen oder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut werden. Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung können einen Kindergarten besuchen. Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes.
Für Kinder ist es wichtig, so früh wie möglich eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, damit ihre Entwicklung und ihre Sprachkenntnisse bestmöglich gefördert werden. In einer Kindertageseinrichtung spielen und essen die Kinder gemeinsam und beschäftigen sich durch Gesang, Malen, Bewegung usw. kreativ. Manchmal sind die Betreuungsplätze knapp. Melden Sie Ihr Kind möglichst früh in einer Kindertagesstätte an, spätestens ein halbes Jahr, bevor Ihr Kind diese besuchen soll. Lassen Sie sich vom Fachbereich Tagesbetreuung des Jugendamtes der Stadt Dessau-Roßlau zu Möglichkeiten der Betreuung beraten. Die Kosten der Kinderbetreuung und das Mittagessen werden von den Eltern übernommen. Auf dem Elternportal LittleBird können Sie Ihr Kind direkt bei einer Kindertagesstätte anmelden. Wenn Sie Leistungen des Amtes für Soziales und Integration oder des Jobcenters beziehen, können Sie für die Kosten der Kinderbetreuung einen Antrag beim Jugendamt auf Übernahme bzw. Teilübernahme stellen. Für die Teilübernahme der Kosten des Mittagsessens stellen Sie den Antrag im Amt für Soziales und Integration oder im Jobcenter.
Bevor Ihr Kind in die Kindertagesstätte gehen darf, muss es vom Kinderarzt untersucht werden. Der Arzt bescheinigt das Untersuchungsergebnis mit einem Attest. Zu Beginn der Betreuung in der Kindertagesstätte, findet in der Regel eine Eingewöhnungsphase statt. In dieser Zeit besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Kindertagesstätte und die Anwesenheitsdauer des Kindes wird nach und nach erhöht.