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Gesundheitssystem und –anbieter

Wenn Sie krank sind, werden Sie zunächst von einem allgemeinmedizinischen Arzt untersucht. Dieser stellt Rezepte für Medikamente aus und kann Sie an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus überweisen. Die meisten Ärzte vergeben Termine für eine Behandlung. Vereinbaren Sie deshalb am besten telefonisch einen Termin und halten Sie diesen ein.

Sie können einen Arzt mit Fremdsprachenkenntnissen aufsuchen oder einen Sprachmittler mitnehmen bzw. telefonisch hinzuziehen. Unter Medinetz Halle e.V. finden Sie Anamnesebögen in unterschiedlichen Sprachen. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen, die Ihnen anvertrauten Informationen nicht an andere weitergeben.

Im Krankenhaus werden Sie nur behandelt, wenn eine Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt nicht ausreicht. Suchen Sie ein Krankenhaus nur im Notfall auf. Bei medizinischen Notfällen sollten Sie direkt Hilfe bei einem Rettungsdienst, einem ärztlichen Notdienst oder im Krankenhaus suchen.

Viele Medikamente dürfen in Deutschland nur in Apotheken abgegeben werden. Bestimmte Medikamente („verschreibungspflichtige“ Medikamente) erhalten Sie nur, wenn Sie ein Rezept eines Arztes vorlegen. Es gibt auch zahlreiche frei verkäufliche Medikamente, für die kein Rezept notwendig ist. Diese müssen Sie selber bezahlen. Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der Stadt Notdienst. Über den Notdienst der Apotheken informiert die Leitstelle der Berufsfeuerwehr unter der Telefonnummer 0340 850-50-40.

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Medizinische Versorgung im Asylverfahren

Medizinische Versorgung im Asylverfahren

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird die notwendige medizinische Versorgung vom Amt für Soziales und Integration finanziell unterstützt.

Für die medizinische Versorgung (ärztliche Untersuchung bei akuten Erkrankungen, bei Schmerzen und bei Schwangerschaft) erhalten Sie vom Amt für Soziales und Integration für jedes Quartal Behandlungsscheine für den Allgemeinmediziner, den Zahnarzt und gegebenenfalls den Gynäkologen. Mit diesen Scheinen können Sie sich von den Ärzten in Dessau-Roßlau behandeln lassen. Für die Weiterbehandlung durch einen Facharzt und zahnärztliche Behandlungen müssen Sie einen Antrag beim Amt für Soziales und Integration stellen. Den Antrag müssen Sie per Post an das Amt für Soziales und Integration senden oder in einem beschrifteten Umschlag im Bürgerbüro abgeben.

Medizinische Versorgung bei gesichertem Aufenthaltsstatus

Medizinische Versorgung bei gesichertem Aufenthaltsstatus

Sobald Sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und Leistungen des Jobcenters beziehen, ändert sich auch die medizinische Versorgung. Sie erhalten eine eigene Krankenversicherung bei einer Krankenkasse. Dafür stellen Sie einen Antrag bei einer Krankenkasse. Die Kosten trägt das Jobcenter, solange Sie arbeitslos sind. Sie erhalten eine eigene Krankenkassenkarte und können ohne Behandlungsscheine zum Arzt gehen.

Nicht alle medizinischen Behandlungen werden von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Sie können eine Zuzahlung bei enstehenden Kosten oder auch eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Anspruch auf alle regulären Leistungen der Krankenkassen haben Sie nach einer Wartezeit von 15 Monaten.

Menschen, die keine Krankenversicherung haben und sich nicht im Asylverfahren befinden, erhalten medizinische Hilfe bei Medinetzen.

Unterstützung zur Pflege von kranken und älteren Menschen

Unterstützung zur Pflege von kranken und älteren Menschen

Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird in Deutschland zugleich Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Die soziale Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn eine Person in Deutschland pflegebedürftig wird. Pflegebe- dürftig sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig leben können und auf die Hilfe durch andere angewiesen sind. Die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit trifft die zuständige Pflegekasse. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. Je nach Pflegebedarf und Pflegegrad des Pflegebedürftigen werden von der Pflegekasse:

  • die Pflege des Betroffenen in der Wohnung mit oder ohne Hilfe ambulanter Pflegedienste oder
  • in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) finanziell unterstützt.

Wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege zu Hause übernehmen, kann Pflegegeld beantragt werden. Beratung erhalten Sie bei allen Pflegekassen oder im Zentralen Informationsbüro „Leben und Wohnen im Alter und mit Behinderung“.

Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Der deutsche Staat fördert die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Schwerbehinderten steht im Arbeits- und Berufsleben besonderer Schutz zu, zum Beispiel bei Kündigung. Sollten Sie von einer Behinderung oder Schwerbehinderung betroffen sein, erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt auf Antrag einen (Schwer-)Behindertenausweis, der den Grad Ihrer Behinderung belegt. Mit diesem Dokument erhalten Sie beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln Vergünstigungen. Beratung und Unterstützung zum Thema Behinderung erhalten Sie von der kommunalen Behindertenbeauftragten sowie von Behindertenverbänden.

Psychologische Beratung und Therapie

Psychologische Beratung und Therapie

Wenn Sie unter psychischen Beschwerden leiden, finden Sie im Psychosozialen Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt Unterstützung durch psychologische Beratung und Therapie. In den Zentren in Halle und Magdeburg können Sie Erfahrungen von Verfolgung, Gewalt und Folter verarbeiten. Kinder, Jugendliche und Familien sind im Psychosozialen Zentrum herzlich willkommen. Alle Angebote sind kostenlos. Dolmetscher können bei Bedarf kostenfrei gestellt werden.

Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, können Sie eine psychotherapeutische Behandlung bei Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Asylsuchende mit besonderen Bedürfnissen haben ebenfalls Anspruch auf psychologische Betreuung durch Psychotherapeuten. Dies gilt unter anderem für Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Zur Feststellung der besonderen Bedürfnisse wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Wenn Sie eine Psychotherapie benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich eine Überweisung ausstellen. Im Anschluss können Sie sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Diesen finden Sie z.B. über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.