A+ A-

Wohnungssuche und Mieten

Wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie sich bei den Wohnungsgesellschaften oder im Internet bei Immobilienfirmen informieren. Viele Zeitungen veröffentlichen ebenfalls Wohnungsanzeigen. Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich über alle Einzelheiten informieren: über die Höhe der Miete, der Nebenkosten (vor allem der Heizkosten) und der Kaution, die Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet) sowie Renovierungsverpflichtungen. Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, bekommen Sie vom Amt für Soziales und Integration Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung. Der Schein kann beim Amt für Soziales und Integration beantragt werden.

Wenn Sie die Wohnung übernehmen, müssen Sie ein Übergabeprotokoll unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, in welchem Zustand die Wohnung war, als Sie sie übernommen haben. Für Mängel, die nicht vermerkt sind, könnte Ihr Vermieter später Sie verantwortlich machen. Der Vermieter kann als Sicherheit für die Wohnung eine Kaution verlangen. Wenn Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in einem schlechten Zustand hinterlassen oder die Miete nicht vollständig bezahlt haben, behält er die Kaution. Das Jobcenter bzw. das Amt für Soziales und Integration können für die Mietkaution ein Darlehen ausstellen. Neben der Miete müssen Sie die Nebenkosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser- und Müllgebühren bezahlen. In der Regel bezahlen Sie jeden Monat einen bestimmten Betrag für die Nebenkosten und erhalten am Ende des Jahres eine Abrechnung.

Wenn Sie umziehen, müssen Sie dem Bürgeramt der Stadt Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Sie sollten der Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Ihre Briefe und Pakete werden für einen vereinbarten Zeitraum automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Dieser Service kostet sie eine Gebühr. Die Zeit, in der der Nachsendeauftrag läuft, sollten Sie auch nutzen, um Banken, Versicherungen, Ämter etc. über Ihren Umzug zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland üblich ist, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, wenn man in eine andere Wohnung ziehen möchte.

Das könnte Sie interessieren:

Unterbringung während des Asylverfahrens und bei Duldung

Unterbringung während des Asylverfahrens und bei Duldung

Für die Zeit des Asylverfahrens oder der Duldung, werden Sie von der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt nach Dessau-Roßlau zugewiesen. Die Stadt stellt Ihnen vom Amt für Soziales und Integration gemieteten Wohnraum zur Verfügung, der an Sie untervermietet wird. Die Einrichtungsgegenstände (Bett, Schrank etc.), die innerhalb des Wohnraumes zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum der Stadt. Die Miete wird vom Amt für Soziales und Integration an den Vermieter gezahlt. Auch die Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung und Abfall werden an die zuständigen Versorger gezahlt. Die Mitarbeiter des Amtes für Soziales und Integration unterstützen die Menschen, die innerhalb des Asylverfahrens in diesen Wohnungen untergebracht werden. Sie bestücken z.B. die Wohnungen mit Möbeln und sind Ansprechpartner, falls in den Wohnungen Probleme auftreten.

Unterbringung nach positivem Asylbescheid

Unterbringung nach positivem Asylbescheid

Sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv über Ihr Verfahren entscheidet, sind Sie dazu verpflichtet, sich eine eigene Wohnung zu suchen und sie selbst zu mieten. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Wohnung. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag und nehmen Sie dafür die Hilfe von den Beratungsstellen in Anspruch. Bei der Wohnungssuche müssen Sie die Richtwerte des Jobcenters bezüglich Größe und Mietkosten der Wohnung berücksichtigen. Holen Sie sich vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages eine Bestätigung des Jobcenters ein. Mit dem unterschriebenen Mietvertrag kann beim Jobcenter die Übernahme der Mietkaution und der Umzugskosten sowie die Erstausstattung für die Wohnung beantragt werden.

Nachdem Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich beim Stromversorger, bei der Abfallwirtschaft und beim Rundfunkbeitragsservice anmelden. Sie können mit dem Jobcenter vereinbaren, dass Ihre Leistungen, die Sie für die Unterkunft bekommen, direkt an die entsprechenden Stellen überwiesen werden.

Ruhezeiten

Ruhezeiten

Laut Gesetz darf von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen kein Lärm gemacht werden. Darüber hinaus hat fast jedes Haus eine Hausordnung. Das ist eine freiwillige Ordnung, der Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag zustimmen. Die Hausordnung legt die Regeln für das Zusammenleben aller Hausbewohner fest. Diese beinhaltet in der Regel eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Wenn Konflikte mit Nachbarn auftreten, ist es sinnvoll das Gespräch mit diesen zu suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an Ihren Vermieter wenden.

Umweltschutz und Kostenersparnis

Umweltschutz und Kostenersparnis

Der Müll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsorgt, um wiederverwertet zu werden. Für Papier und Pappe, Biomüll (etwa Obst- und Gemüsereste), Kunststoffe und den restlichen Müll stehen gesonderte Behälter zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Sammelstellen oder Container für weitere Abfallsorten, z.B. für Glas und für Sondermüll (z.B. Batterien, elektrische Geräte etc.).

Nutzen Sie bitte an öffentlichen Orten, wie in Parks oder auf der Straße, die vorhandenen Mülleimer. Sind keine vorhanden, nehmen Sie den Müll mit, bis Sie ihn entsorgen können.

Um die Umwelt zu schützen und Kosten zu sparen, gehen Sie sparsam mit Energie und Wasser um. Drehen Sie die Heizkörper beim Lüften Ihrer Wohnung herunter. Lüften Sie alle Räume 2 bis 4 Mal täglich. Öffnen Sie die Fenster für einige Minuten ganz, um Schimmel und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Überhitzen Sie die Räume nicht. Überprüfen Sie den Stromverbrauch von Elektrogeräten und nutzen Sie möglichst sparsame Geräte. Trennen Sie nicht benutzte Geräte vom Stromnetz und lassen Sie Wasser nicht länger als nötig laufen. Um Ihren Energieverbrauch und Strom- und Heizkosten zu reduzieren, können Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden. Wenn Sie finanzielle Leistungen des Jobcenters erhalten, ist die Beratung für Sie kostenlos.