Jede Person hat das Recht Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen wie Bargeldabhebungen, Kartenzahlungen und Überweisungen zu haben. Zur Kontoeröffnung müssen EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Für Asylsuchende und Geduldete, die keine Passdokumente besitzen, reicht der neue Ankunftsnachweis, die Aufenthaltsgestattung oder die Duldung aus. Sie können ein Basiskonto bei der Bank Ihrer Wahl mit dem ausgefüllten Antragsformular beantragen. Für das Basiskonto fallen Kontoführungsgebühren und eventuell eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Das Basiskonto ist ein Guthabenkonto, das bedeutet, dass Sie keine Schulden machen können, indem Sie mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf dem Konto ist. Wenn Sie ein Girokonto mit Kreditrahmen eröffnen möchten, informieren Sie sich bitte bei einer Bank Ihrer Wahl. Beachten Sie, dass hohe Kosten entstehen können, wenn Sie mehr Geld abheben als auf dem Konto ist.