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Kontoeröffnung

Jede Person hat das Recht Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen wie Bargeldabhebungen, Kartenzahlungen und Überweisungen zu haben. Zur Kontoeröffnung müssen EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Für Asylsuchende und Geduldete, die keine Passdokumente besitzen, reicht der neue Ankunftsnachweis, die Aufenthaltsgestattung oder die Duldung aus. Sie können ein Basiskonto bei der Bank Ihrer Wahl mit dem ausgefüllten Antragsformular beantragen. Für das Basiskonto fallen Kontoführungsgebühren und eventuell eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Das Basiskonto ist ein Guthabenkonto, das bedeutet, dass Sie keine Schulden machen können, indem Sie mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf dem Konto ist. Wenn Sie ein Girokonto mit Kreditrahmen eröffnen möchten, informieren Sie sich bitte bei einer Bank Ihrer Wahl. Beachten Sie, dass hohe Kosten entstehen können, wenn Sie mehr Geld abheben als auf dem Konto ist. 

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Verträge und Schulden

Verträge und Schulden

Unterschreiben Sie keine Verträge, die Sie nicht wirklich verstanden haben. Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob und wie Sie einen Vertrag widerrufen können. Meist haben Sie nur 14 Tage Zeit, um einen Widerruf zu erklären. Klären Sie vor einem Vertragsabschluss (z.B. von Mobilfunkverträgen) wie lange Sie sich binden wollen, wie hoch die monatlichen Kosten sind und ob der Vertrag für den angestrebten Zweck geeignet ist. Für größere Anschaffungen bieten Banken häufig Kredite an. Die Bank verlangt für das geliehene Geld Zinsen, die sehr hoch sind. Überlegen Sie genau, bevor Sie einen Kredit abschließen. Bedenken Sie, dass Sie den Kredit vielleicht viele Jahre lang zurückzahlen müssen. Suchen Sie sich schnell Hilfe bei einer Schuldnerberatung, wenn Sie merken, dass Sie einen Kredit nicht mehr abzahlen können.

Sozialleistungen

Sozialleistungen

Deutschland ist ein Sozialstaat und für die soziale Sicherheit seiner Bürger verantwortlich. Dafür werden vom Staat im Bedarfsfall Sozialleistungen gezahlt. Die Sozialleistungen sollen allen Bürgern ein Mindestmaß an Lebensqualität sichern. Sozialleistungen setzen sich aus Leistungen für den Lebensunterhalt, für das Wohnen und für die soziale Integration zusammen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylsuchende und geduldete Menschen bekommen in Deutschland eine finanzielle Grundversorgung. Diese Unterstützung wird vom Amt für Soziales und Integration auf der Grundlage des Asylbewerber-leistungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches XII gezahlt. Grundvoraussetzung ist, dass Sie von keiner anderen Stelle Geld erhalten und selbst kein Geld besitzen. Für die Meldung beim Amt für Soziales und Integration brauchen Sie Ihren Ausweis und die Meldebescheinigung. Um die Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Leistungen dienen der Finanzierung der Unterkunft und der Absicherung des Lebensunterhaltes. Das Amt für Soziales und Integration gibt in besonderen Lebenslagen auch einmalige Beihilfen. Darunter fallen Hilfen zur Erstausstattung der Wohnung, Hilfen für erstmalige Beschaffung von Bekleidung und Hilfen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie den Bedarf nachweisen und einen Antrag stellen.

Sobald Sie durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen, müssen Sie sich beim Jobcenter melden, das ab diesem Zeitpunkt für Sie zuständig ist.

Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)

Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)

Wenn Sie in Deutschland einen gesicherten Aufenthalt mit Aufenthaltstitel erhalten und nicht arbeiten, bekommen Sie eine finanzielle Grundversorgung. Diese wird vom Jobcenter, anhand des Sozialgesetzbuches II ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst kein Geld besitzen und sich nicht selbst versorgen können. Für die Meldung beim Jobcenter benötigen Sie Ihren Ausweis und die Meldebescheinigung. Sie müssen einen Antrag stellen, um die Leistungen zu erhalten. Diese dienen der Finanzierung der Unterkunft und der Absicherung des Lebensunterhaltes.

Das Jobcenter gibt in besonderen Lebenslagen einmalige Beihilfen. Darunter fallen Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Darüber hinaus können die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten getragen werden. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie den Bedarf belegen und einen Antrag stellen.

Wohngeld

Wohngeld

Als Mieter haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Kosten für Wohnraum. Der Wohngeldanspruch hängt von folgenden Faktoren ab:

1. Von der Anzahl der Haushaltsmitglieder

2. Von der Höhe des Gesamteinkommens

3. Von der Höhe der Miete.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde.

Kinder- und Elterngeld

Kinder- und Elterngeld

Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche einen Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld. Vorausgesetzt sie sind in Deutschland erwerbstätig oder wohnen in Deutschland. Auch Menschen mit einer Niederlassungserlaubnis können Kindergeld und Elterngeld erhalten.

Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld, wenn er zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier gearbeitet hat. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt, kann nach einem Aufenthalt von drei Jahren Elterngeld erhalten. Beratung und das Antragsformular für Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle.

Leistungen zu Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Leistungen zu Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Mit den Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes" werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Ihre Kinder unter 18 Jahren, die den Kindergarten, den Hort oder die Schule in Deutschland besuchen, haben den Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können zum Beispiel dafür verwendet werden:

  • Teilnahme an Schulausflügen
  • Nutzung von Sport-, Freizeit- und Musikangeboten
  • Nachhilfe in schulischen Fächern
  • Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
  • Schulmaterial

Voraussetzung ist, dass Sie bereits Sozialleistungen beziehen. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie bei der Behörde beantragen, von der Sie bereits Leistungen erhalten (Jobcenter oder Amt für Soziales und Integration).

Bestattungskosten nach Tod eines Angehörigen

Bestattungskosten nach Tod eines Angehörigen

Der Tod eines Familienmitgliedes kommt oftmals sehr überraschend und erfordert ein sofortiges Handeln von den Angehörigen. Es besteht in Deutschland eine Bestattungspflicht. Die Bestattungsfrist liegt zwischen 4 und 14 Tagen, je nach Art der Bestattung (Erde, Feuer, See). Die Bestattung muss auf einem Friedhof vollzogen werden. Bei einer Erdbestattung besteht in Deutschland Sargpflicht. Die Muslimischen Gemeinden oder das Multikulturelle Zentrum helfen Ihnen bei einer muslimischen Beerdigung.

Wenn der Tod in der Klinik eintritt, wird der Totenschein direkt vor Ort ausgestellt. Wenn ein Familienmitglied zu Hause verstirbt, muss ein Arzt gerufen werden, um den Tod festzustellen und einen Totenschein zu bekommen. Im Anschluss kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen, welches den Leichnam innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle bringt und alle notwendigen Schritte in die Wege leitet. Das Bestattungsunternehmen legt mit Ihnen gemeinsam einen Termin für die Beisetzung fest und trifft weitere Absprachen.

Das Standesamt muss über den Todesfall informiert werden, um eine Sterbeurkunde zu erhalten. Für diese werden Ausweis, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde benötigt. Bei einem Leistungsbezug muss die Sterbeurkunde auch an das Amt für Soziales und Integration oder an das Jobcenter geschickt werden. Im Fall des Todes eines Angehörigen können Hilfen zur Finanzierung seiner Bestattung gezahlt werden. Die Kosten einer Bestattung werden gewährt, wenn der Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat oder der Antragsteller die Bestattungskosten nicht selbst bezahlen kann. Die Übernahme der Bestattungskosten muss beim Amt für Soziales und Integration beantragt werden.