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2. Aufenthalt in Dessau-Roßlau

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2. Aufenthalt in Dessau-Roßlau

EU-Bürger, Schweizer Staatsangehörige sowie ausländische Studenten müssen sich unmittelbar nach der Einreise in der Meldebehörde im Bürgeramt anmelden.

Für die Anmeldung im Bürgeramt benötigen Sie Ihren Reisepass, ein biometrisches Foto, Ihre Meldebescheinigung und Ihre Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung.

Alle Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz müssen sich bei der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Sie erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.

Kommen Sie innerhalb eines Asylverfahrens nach Dessau-Roßlau, erhält die dortige Ausländerbehörde alle Informationen zum Stand Ihres Verfahrens. Trotzdem müssen Sie sich persönlich mit allen Familienmitgliedern bei der Ausländerbehörde anmelden. Wenn es möglich ist, nehmen Sie einen Sprachmittler zur Unterstützung mit.

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Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese wird in Form eines Aufenthaltstitels erteilt. Nach dem Zuwanderungsgesetz werden zwei Titel unterschieden, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel muss man seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern. Man muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und darf keine Vorstrafen haben. Eine Niederlassungserlaubnis kann für hochqualifizierte Zuwanderer auch nach kürzerer Zeit erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich befristet erteilt und wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck gewährt. Im Asylverfahren unterscheidet man vier Schutzformen: (1) Asylberechtigung, (2)Flüchtlingsschutz, (3) subsidiärer Schutz und (4) nationale Abschiebungsverbote.

  1. Anerkannte Asylberechtigte erhalten in Deutschland einen dreijährigen Aufenthaltstitel und ein deutsches Passersatzpapier (Reiseausweis).
  2. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen dreijährigen Aufenthaltstitel.
  3. Personen mit einem subsidiären Schutzstatus erhalten für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  4. Bei einem nationalen Abschiebeverbot erhalten Sie einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen für ein Jahr.

Informationen zu den Schutzformen erhalten Sie von der Ausländerbehörde bzw. auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Rechtliche Vertretung

Rechtliche Vertretung

Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Rechtsanwälte sind unabhängige Vertreter und Berater in verschiedenen Rechtsbereichen, zum Beispiel im Bereich des Aufenthaltsrechts. Im Asylverfahren können Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet Sie zu vertreten. Sie haben die freie Wahl, durch wen Sie vertreten werden möchten. Nach einer Erstberatung wird zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt ein Vertrag geschlossen. Der Anwalt muss Ihnen den Umfang seiner Arbeit und die Kosten dafür offen legen. Wenn möglich nehmen Sie einen Sprachmittler zum Gespräch mit, um eine gute Verständigung sicherzustellen. Wenn Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die gesonderte Beratung und Betreuung. Dort können Sie zu einem Rechtsanwalt vermittelt werden.