EU-Bürger, Schweizer Staatsangehörige sowie ausländische Studenten müssen sich unmittelbar nach der Einreise in der Meldebehörde im Bürgeramt anmelden.
Für die Anmeldung im Bürgeramt benötigen Sie Ihren Reisepass, ein biometrisches Foto, Ihre Meldebescheinigung und Ihre Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung.
Alle Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz müssen sich bei der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Sie erteilt die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.
Kommen Sie innerhalb eines Asylverfahrens nach Dessau-Roßlau, erhält die dortige Ausländerbehörde alle Informationen zum Stand Ihres Verfahrens. Trotzdem müssen Sie sich persönlich mit allen Familienmitgliedern bei der Ausländerbehörde anmelden. Wenn es möglich ist, nehmen Sie einen Sprachmittler zur Unterstützung mit.