Die deutsche Sozialversicherung bietet finanziellen Schutz vor großen Lebensrisiken und deren Folgen wie Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte wird vom Arbeitnehmer bezahlt und automatisch vom Lohn abgezogen. Der Beitrag zur Sozialversicherung richtet sich nach dem Einkommen.
Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Rentenversicherung im Alter finanziell abgesichert. Von 2012 bis 2029 wird das Rentenalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Rentenversicherung unterstützt Sie auch, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Sie entschädigt Betroffene durch die Auszahlung von Übergangsgeldern und Renten und unterstützt die medizinische und berufliche Rehabilitation.
Wer in Deutschland unverschuldet arbeitslos wird, erhält finanzielle Unterstützung vom Staat und weitere Hilfe bei der Arbeitssuche durch die Agentur für Arbeit. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren und davor mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie Arbeitslosengeld I beantragen. Arbeitslosengeld erhalten Sie für maximal 12 Monate, bzw. im Alter von 50 bis 65 Jahren zwischen maximal 15 und 24 Monaten. Arbeitslosengeld II erhalten alle, die zwar arbeiten können, aber langfristig keine Arbeit finden und hilfebedürftig sind. Arbeitslosengeld II wird Ihnen so lange gezahlt, wie die Arbeitslosigkeit andauert und Sie kein ausreichendes Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie vom Jobcenter.