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Grundrechte schützen die Freiheit des Einzelnen und garantieren die Gleichheit aller Bürger. Sie sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die meisten Grundrechte stehen in Deutschland allen Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, zu.

Das sind die wichtigsten Grundrechte in Kürze:

Artikel 1:

  • (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 2:

  • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Artikel 3:

  • (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
  • (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4:

  • (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
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